Durch die im Juni 2013 unter dem Titel Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften veröffentlichte Änderung des IAS 39 wurden die Paragraphen 91 und 101 geändert und der Paragraph AG113A angefügt. Diese Paragraphen sind erstmals auf ein am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden. Diese Änderungen sind im Einklang mit IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

[1] Eingefügt durch Verordnung (EU) Nr. 1375/2013. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres.

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