Die Anschaffungskosten eines gesondert erworbenen immateriellen Vermögenswertes umfassen:

 

(a)

den Erwerbspreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuern nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti; und

 

(b)

direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf seine beabsichtigte Nutzung.

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