Ein Unternehmen hat für jede Gruppe von Rückstellungen die folgenden Angaben zu machen:
(a) |
den Buchwert zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode; |
(b) |
zusätzliche, in der Berichtsperiode gebildete Rückstellungen, einschließlich der Erhöhung von bestehenden Rückstellungen; |
(c) |
während der Berichtsperiode verwendete (d. h. entstandene und gegen die Rückstellung verrechnete) Beträge; |
(d) |
nicht verwendete Beträge, die während der Berichtsperiode aufgelöst wurden; und |
(e) |
die Erhöhung des während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs abgezinsten Betrags und die Auswirkung von Änderungen des Abzinsungssatzes. |
Vergleichsinformationen sind nicht erforderlich.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen