Ein Unternehmen hat für jede Gruppe von Rückstellungen die folgenden Angaben zu machen:

 

(a)

den Buchwert zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode;

 

(b)

zusätzliche, in der Berichtsperiode gebildete Rückstellungen, einschließlich der Erhöhung von bestehenden Rückstellungen;

 

(c)

während der Berichtsperiode verwendete (d. h. entstandene und gegen die Rückstellung verrechnete) Beträge;

 

(d)

nicht verwendete Beträge, die während der Berichtsperiode aufgelöst wurden; und

 

(e)

die Erhöhung des während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs abgezinsten Betrags und die Auswirkung von Änderungen des Abzinsungssatzes.

Vergleichsinformationen sind nicht erforderlich.

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