Mit der im August 2014 veröffentlichten Verlautbarung Equity-Methode in Einzelabschlüssen (Equity Method in Separate Financial Statements) (Änderungen an IAS 27) wurde Paragraph 25 geändert. Diese Änderung ist gemäß IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

[1] Angefügt durch Verordnung (EU) 2015/2441, ABl. L 336 vom 23.12.2015, S. 49. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahres.

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