Im Lockdown während der Corona-Pandemie war die Arbeit im Homeoffice eine mögliche Lösung, mit der Kontakte trotz Erledigung der beruflichen Aufgaben an vielen Arbeitsplätzen vermieden werden konnten. Dass dies nur für einen Teil der Arbeitnehmer möglich war, liegt in der Natur vieler Aufgaben. Die bereits vor der Pandemie aufkommende Forderung nach einem Recht auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz wird jetzt, nachdem die temporäre Pflicht zum Angebot von Arbeitsplätzen im Homeoffice während der Pandemie gute Erfahrungen gebracht hat, stärker denn je erhoben. Viele Arbeitgeber haben bereits reagiert und angekündigt, einen großen Teil der Arbeitsplätze in die Wohnung der Arbeitnehmer zu verlegen.

Die Koalition aus SPD, Grüne und FDP, die seit Ende 2021 die Regierung in Deutschland bildet, hat das Thema Homeoffice auf der Agenda. Das sozialdemokratisch geführte Arbeitsministerium wird sicherlich versuchen, die Vorgaben im Koalitionsvertrag zu diesem Bereich umzusetzen und zu gestalten. So erhalten die Arbeitnehmer, wenn die Vorgaben umgesetzt werden, ein "Erörterungsrecht über mobiles Arbeiten und Homeoffice". Die Forderung nach einem Homeoffice-Arbeitsplatz soll nur dann abgelehnt werden können, wenn dem betriebliche Belange widersprechen. Anfang 2023 ist das Vorhaben über die Arbeit an einem Gesetzesentwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch nicht hinausgekommen. Wie das Gesetz letztlich aussehen wird hängt ab von dem Kompromiss, der zwischen der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite und den Forderungen der Arbeitnehmervertreter gefunden wird..

Dennoch muss sich das Rechnungswesen bereits jetzt mit den möglichen Auswirkungen eines Rechts auf Homeoffice, wenn auch nur teilweise und temporär, beschäftigen. Dass eine gesetzliche Regelung kommen wird, zeigt allein die Tatsache, dass sich die Koalitionäre bereits mit der Trennung von Arbeit im Homeoffice von der Telearbeit beschäftigt haben, um so bessere Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zu erlauben. Auch die Inhalte des Koalitionsvertrags zum 8-Stunden-Tag oder zur Nutzung digitaler Plattformen bei der Erledigung von Aufgaben schaffen Gestaltungsspielraum für Homeoffice-Arbeitsplätze im Rechnungswesen.

 
Hinweis

Alternativen entwickeln sich

Nicht jeder Homeoffice-Arbeitsplatz muss tatsächlich in der Wohnung des Arbeitnehmers eingerichtet werden. Unter dem Druck der Pandemie haben sich Alternativen entwickelt. So haben Hotels ihre Zimmer als Arbeitsplatz vermietet, in besonderen Büros (Coworking Space) können einzelne Arbeitsräume angemietet werden, die in der Nähe des Wohnorts des Arbeitnehmers liegen. Dadurch werden gegenüber dem Arbeitsplatz in der Wohnung des Arbeitnehmers wesentliche Verbesserungen in der verfügbaren Technik und eine Vermeidung von häuslichen Störungen erreicht. Wie sich die Nachfrage nach diesen Alternativen zum Arbeitsplatz in der Wohnung entwickeln, bleibt abzuwarten.

1.1 Pandemievorsorge und Klimaschutz

Es gibt schon immer viele Gründe, die für aber auch gegen Homeoffice-Arbeitsplätze sprechen. Die während der Corona-Pandemie geführte Diskussion um vermeidbare Kontakte und damit geringere Ansteckungsgefahr ist vorbei. Die Situation wird allgemein als relativ gefahrlos angesehen, so dass der Grund der vermiedenen Ansteckungsgefahr als Argument für ein Homeoffice entfallen ist. Die in die Klimadebatte passende Einsparung von CO2-Ausstoß aufgrund der reduzierten Arbeitswege ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die politisch gesteuert werden muss.

1.2 Wirtschaftliche Gründe für die Arbeit im Homeoffice

Doch neben Pandemievorsorge und mehr Klimaschutz bleiben weitere, wirtschaftliche Gründe, die für die vermehrte Nutzung von Homeoffice angeführt werden können.

  • Für den Mitarbeiter bedeutet die Arbeit im Homeoffice eine höhere Flexibilität. Er muss z. B. bei der Wahl seines Wohnorts weniger Rücksicht auf den Standort seines Arbeitgebers nehmen. Außerdem ist der Arbeitnehmer im Homeoffice freier bei der Gestaltung seiner täglichen Arbeitszeitverteilung. Wenn die ebenfalls geplante Aufweichung der strikten Grenze von 8 Stunden pro Arbeitstag umgesetzt wird, könnte dadurch die im Rechnungswesen verbreitete Belastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Abschlussterminen entschärft werden.
  • Der Arbeitnehmer ist in der Lage, seine persönliche Lebenssituation besser mit den Anforderungen seines Berufs zu verbinden. Vor allem die Kinderbetreuung kann in vielen Fällen durch einen Arbeitsplatz im Homeoffice bedeutend vereinfacht werden.
  • Die Kosten für den täglichen Weg, von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück, entfallen. Außerdem gewinnt der Mitarbeiter die frei werdende Wegezeit für seine privaten Zwecke. Eine oft unterschätzte Größe.

     
    Hinweis

    49-EUR-Ticket

    Wenn die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Option für den Arbeitsweg ist, wird das Argument der Kosteneinsparung bei der Arbeit im Homeoffice für den Arbeitnehmer weniger dringend. Die Kosten dafür sinken auf 49 EUR pro Monat. Wenn der Arbeitgeber mit einem Jobticket ein noch günstigeres Angebot macht, dürften die Kosten für den Arbeitsweg...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge