Rz. 34
Die Sozialgemeinkosten umfassen
- Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
- Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen sowie
- Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.
- Kosten für die sozialen Einrichtungen des Betriebs sind beispielsweise Aufwendungen für die Kantine einschließlich Essenszuschüsse, für den Betriebsarzt, für den Betriebskindergarten oder die Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer.[1] Zu den Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen gehören nur Aufwendungen, die nicht arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart worden sind, wie beispielsweise Jubiläumsgeschenke, Wohnungs- und andere freiwillige Beihilfen, Weihnachtszuwendungen oder die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens.[2] Die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung umfassen Beiträge zu Direktversicherungen, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.[3]
Die Berücksichtigung von Sozialgemeinkosten setzt– analog wie bei den Material- und Fertigungsgemeinkosten – einen zeitlichen Bezug zum Herstellungsvorgang sowie eine Angemessenheitsprüfung zum Herstellungsbezug voraus.[4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen