In der heutigen Zeit, die von schnellen Entscheidungen bestimmt ist, wird immer häufiger von der Dringlichkeit der Umsetzung einer Teilkostenkalkulation im Handel gesprochen. Das Grundprinzip ist ähnlich dem der Industrie, nur dass im Handel der Anteil variabler Gemeinkosten an den gesamten Gemeinkosten erfahrungsgemäß niedrig und schwer zu bestimmen ist. Die variablen Gemeinkosten können hierbei somit vernachlässigt werden, ohne jedoch aus der Gesamtkalkulation des Betriebs herauszufallen.

Die zur Berechnung notwendigen variablen Einzelkosten eines Artikels leiten sich demzufolge nur aus den festgestellten Einzelkosten ab. Als Grundlage für die Anwendung dieser Kalkulation ist eine Sortimentsunterteilung in Konkurrenz- und Zugartikel sowie Sonderangebote und Ausgleichsartikel unumgänglich. Das vorgenannte Beispiel der Ausgleichskalkulation beinhaltet diesen Gedankengang.

Die Grundlage, die zu dieser nicht unberechtigten Forderung führte, war die Erkenntnis, dass im Handel ein Lenkungsinstrument fehlte, das es ermöglicht Sortiments- und preispolitische Entscheidungen nicht nur aufgrund externer Einflüsse sondern auch auf Basis interner Analysen zu treffen (Artikel- oder Sortimentsgruppen bezogene Deckungsbeitragsrechnung).

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