Die Absatzkalkulation hat die Aufgabe, den Verkaufspreis so festzulegen, dass der Händler nicht mit Verlust arbeitet. Es sind also alle Kosten, Preisverluste, der Gewinn und die Umsatzsteuer in der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei allen Verfahren der Absatzkalkulation kann das nachstehende Schema Anwendung finden:

 
  Bezugspreis  
+ Handlungskosten in % vom Bezugspreis
  Selbstkostenpreis  
+ Gewinn in % vom Selbstkostenpreis
  Barverkaufspreis  
+ Kundenskonto in % vom Zielverkaufspreis
  Zielverkaufspreis  
+ Kundenrabatt in % vom Listenverkaufspreis
  Listenverkaufspreis  
+ Mehrwertsteuer in % vom Listenverkaufspreis
= Verkaufspreis  

Ein wichtiger Begriff sind hier die Handlungskosten. Hierunter werden alle Gemeinkosten eines Händlers verstanden, die vom Einkauf einer Ware bis zu deren Verkauf entstehen und sich den Artikeln nicht direkt zurechnen lassen, z.B. Energiekosten, Gebäudekosten usw.

In vielen kleineren Unternehmen werden die gesamten Gemeinkosten ins Verhältnis zum Wareneinsatz gesetzt. Basis hierfür sind häufig die Zahlen des letzten Geschäftsjahres. Dieser Zuschlag wird wie folgt ermittelt:

 
Handlungsgemeinkosten x 100
Wareneinsatz

Bei diesem Rechenvorgang handelt es sich um eine sog. einstufige Zuschlagskalkulation, da hier alle anfallenden Gemeinkosten mit einem Zuschlagssatz auf den Bezugspreis aufgeschlagen werden.

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