Das EHUG hat neben Modifikationen bei der Anmeldung vor allem auch erhebliche Veränderungen für die Form der Veröffentlichung sowie des Zugriffs auf die Daten des Handelsregisters mit sich gebracht. Das EHUG hat insoweit vordringlich die Vorgaben der EU-Publizitätsrichtlinie (58/2003)[41] und der EU-Transparenzrichtlinie (109/2004)[42] in deutsches Recht umgesetzt.
Elektronisches Register
Während die Handelsregister in der Vergangenheit in Papierform geführt wurden, sind sie jetzt auf die elektronische Form umgestellt worden.[43] Die einzelnen Amtsgerichte führen insoweit gesonderte elektronische Register. Diese sind über die bundesweite Internetseite http://www.handelsregister.de verknüpft.[44]
Über diese Internetseite kann man online zu allen in den Handelsregistern eingetragenen Unternehmen
- einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister,
- einen entsprechenden chronologischen Ausdruck (alle Daten ab der Umstellung auf die elektronische Registerführung),
- einen historischen Ausdruck (alle Daten bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung),
- die Unternehmensträgerdaten sowie
- einzelne Dokumente zu den Unternehmen – soweit diese vorhanden sind – (z. B. Anmeldungen zum Register, Gesellschafterlisten und Satzungen von Kapitalgesellschaften)
abfordern. Die Abfrage von Handelsregisterauszügen ist dabei nunmehr kostenfrei möglich. Die Auszüge können über www.handelsregister.de unproblematisch heruntergeladen werden.
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