Rz. 41

Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ein Jahresabschluss-Modul ("GAAP-Modul").[2] Jedes bilanzierungspflichtige Unternehmen muss mit dem GAAP-Modul mindestens die Daten aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Ergebnisverwendung und – falls keine eigene Steuerbilanz aufgestellt wurde – die steuerlichen Modifikationen handelsrechtlicher Wertansätze melden. Für Personenunternehmen sind weitere Pflichtangaben vorgesehen, z. B. Kapitalkontenentwicklung, Daten aus Sonderbilanzen. Zusätzliche Angaben, z. B. Anlagespiegel, Haftungsverhältnisse, Kapitalflussrechnung, kann das Unternehmen freiwillig angeben.[3]

Das Jahresabschluss-Modul enthält ein 38 Zeilen umfassendes Datenschema (Excel-Version, Zeilen 1182 – 1220) zur Übermittlung von Informationen zum Berichtsbestandteil "Haftungsverhältnisse" (Ebene 1). Dabei gliedert das Schema in ein Summenmussfeld und Mussfelder der Ebenen 2 und 3.

Das Summenmussfeld resultiert aus dem hierarchischen Aufbau der Bilanz. Es verknüpft rechnerisch die Summenfelder miteinander; es stellt eine sog. Oberposition dar. Die Summenposition der Ebene 1 kann nicht belegt werden.

Mussfelder der nachgeordneten Ebene 2 gehen in vorstehende Oberposition (Ebene 1) ein; diese Positionen sind zwingend zu belegen. Die Mussfelder der Ebene 3 stehen in mathematischer Beziehung zu denen der Ebene 2, müssen aber nur dann ausgefüllt werden, wenn entsprechende Sachverhalte verwirklicht sind (Mussfelder, rechnerisch notwendig, falls vorhanden), die ansonsten gebotene Übermittlung eines NIL-Wertes entfällt.

Folgende Aufgliederung ist vorgesehen:

 

Rz. 42

 
Haftungsverhältnisse Summenmussfeld Taxonomie/Ebene 1
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln Mussfeld 2
Verpflichtungen aus der Begebung und Übertragung von Wechseln gegenüber verbundenen Unternehmen Mussfeld, rechnerisch notwendig 3
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften Mussfeld 2
Verpflichtungen aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften gegenüber verbundenen Unternehmen Mussfeld, rechnerisch notwendig 3
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Mussfeld 2
Verbindlichkeiten aus Wechsel- und Scheckbürgschaften Mussfeld 2
     
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen Mussfeld 2
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen Mussfeld, rechnerisch notwendig 3
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Mussfeld 2
Verbindlichkeiten aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Mussfeld, rechnerisch notwendig 3
Verpflichtungen aus Treuhandvermögen[4] Mussfeld 2
Unterschiedsbetrag aus der Hafteinlage eines Kommanditisten und der bedungenen Einlage[5] Mussfeld 2

Tab. 1: Informationen zum Berichtsbestandteil "Haftungsverhältnisse"

 

Rz. 43

Die Werte der Mussfelder sind grundsätzlich aus der Buchführung abzuleiten, das bedeutet, der Kontenrahmen ist an die Anforderungen der vorgegebenen Taxonomie anzupassen. In der Regel verwenden die Unternehmen EDV-technische Standardlösungen, bei denen entsprechende programmtechnische Anpassungen erfolgen werden. So hat z. B. die DATEV eG ihre Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 für die E-Bilanz-Taxonomie mit den nachfolgenden (statistischen) Konten 9270 – 9279 versehen.

 
Statistische Konten für in der Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse gem. DATEV-Kontenrahmen SKR 03 und 04
  9270

Gegenkonto zu 9271 – 9278

(Soll-Buchung)
  9271

Verbindlichkeiten aus der Begebung und

Übertragung von Wechseln
  9272

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung

von Wechseln gegenüber verbundenen/assoziierten Unternehmen
  9273

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und

Scheckbürgschaften
  9274

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und

Scheckbürgschaften gegenüber verbundenen/assoziierten Unternehmen
  9275 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen
  9276

Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

gegenüber verbundenen/assoziierten Unternehmen
  9277

Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde

Verbindlichkeiten
  9278

Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen/assoziierten Unternehmen
  9279 Verpflichtungen aus Treuhandvermögen

Tab. 2: Statistische Konten für in der Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse gem. DATEV-Kontenrahmen SKR 03 und 04

[1]
[2] S. hierzu die aufbereiteten Kerntaxonomien.
[3] S. BMF, Schreiben v. 28.9.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl 2011 I S. 855 ff., Anlage zu Rz. 11. S. hierzu auch Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, DB 41/2010, Beilage 5; Althoft/Arnold/Jansen/Polka/Wetzel, Die neue E-Bilanz, 2011.
[4] Gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB richtet sich die bila...

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