Kommentar

Im Anschluss an die Einschränkung des Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das StÄndG 2007 nimmt das BMF ausführlich zu folgenden Aspekten Stellung:

  • Grundsätze,
  • Anwendungsbereich der Regelung,
  • Begriff des häuslichen Arbeitszimmers,
  • betroffene Aufwendungen,
  • Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung,
  • Nutzung des Arbeitszimmers zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte,
  • Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige,
  • nicht ganzjährige Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers,
  • Nutzung eines Arbeitszimmers zu Ausbildungszwecken,
  • besondere Aufzeichnungspflichten,
  • zeitliche Anwendung.
 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 3.4.2007, IV B 2 – S 2145/07/0002

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