
Kommentar
Im Anschluss an die Einschränkung des Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das StÄndG 2007 nimmt das BMF ausführlich zu folgenden Aspekten Stellung:
- Grundsätze,
- Anwendungsbereich der Regelung,
- Begriff des häuslichen Arbeitszimmers,
- betroffene Aufwendungen,
- Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung,
- Nutzung des Arbeitszimmers zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte,
- Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige,
- nicht ganzjährige Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers,
- Nutzung eines Arbeitszimmers zu Ausbildungszwecken,
- besondere Aufzeichnungspflichten,
- zeitliche Anwendung.
Link zur Verwaltungsanweisung
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