Wird eine Steuer zu hoch ausgewiesen, d. h.

  • ermäßigt besteuerte Umsätze werden dem allgemeinen Steuersatz unterworfen oder
  • 16 %-ige (5 %-ige) Umsätze werden mit 19 % (7 %) ausgewiesen

so gilt Folgendes (Voraussetzung ist, dass der Leistende nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuert):

  • Die Gutschrift gilt als Rechnung (es wurde eine steuerpflichtige Lieferung oder Leistung eines Regelversteuerers abgerechnet).
  • Der Leistende schuldet den vollen (= ausgewiesenen) Umsatzsteuerbetrag nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG.
  • Der Leistungsempfänger (Gutschriftsaussteller) darf nur die ermäßigte Vorsteuer (die gesetzlich richtige) abziehen.

Hinweis: Dies gilt auch für Umsätze der Land- und Forstwirte nach § 24 UStG. Nimmt der Land- oder Forstwirt eine Gutschrift widerspruchslos entgegen, in der ein höherer als der gesetzlich geschuldete Steuerbetrag gesondert ausgewiesen worden ist, so schuldet auch er den Mehrbetrag.[1]

 
So buchen Sie richtig

Zu hoher Umsatzsteuer-Ausweis

L liefert an K für 1.000 EUR Gemüse zzgl. USt. K erteilt L eine Gutschrift über 1.000 EUR und 190 EUR USt. Das Gemüse dürfte aber nur mit 7 % USt verkauft werden.

L muss den ausgewiesenen zu hohen USt-Betrag versteuern:

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Warenverkauf

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190      
      8200 Erlöse 1.000
      1770 Umsatzsteuer 190

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Warenverkauf

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190      
      4000 Erlöse 1.000
      3800 Umsatzsteuer 190

K kann nur 7 % Vorsteuer aus dem ausgewiesenen Zahlungsbetrag (1.190 EUR) ziehen:

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Wareneinkauf

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
3200 Wareneingang 1.112,15      
1570 Abziehbare Vorsteuer 77,85      
      1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Wareneinkauf

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
5200 Wareneingang 1.112,15      
1400 Abziehbare Vorsteuer 77,85      
      3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00

Widerspricht L der Gutschrift, kann K seine Buchung berichtigen, indem er:

a) den Kaufpreis auf 1.070 EUR herabsetzt.

Folge: K und L müssen ihre bisherigen Buchungen stornieren und buchen auf Grundlage 1.000 EUR Wareneinkauf/Erlöse, 70 EUR VoSt/USt und 1.070 EUR Verbindlichkeiten/Forderungen;[2]

oder

b) den Steuerbetrag berichtigt, den Zahlungsbetrag aber unverändert lässt.

Folge: K muss eine berichtigte Gutschrift über 1.112,15 EUR zzgl. 77,85 EUR Umsatzsteuer ausstellen. L korrigiert die bisherige Erlös- und Umsatzsteuerbuchung. Am einfachsten: Er storniert die "falsche" Buchung und bucht die korrigierte Gutschrift neu ein.[3]

K muss keine weitere Buchung vornehmen.

[2] A 14c.1 Abs. 5 UStAE, Beispiel 1.
[3] A 14c.1 Abs. 5, Beispiel 2.

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