Außenwirtschaftliche Beschränkungen können für die Produkte und Dienstleistungen unseres Unternehmens unter verschiedenen Gesichtspunkten zu beachten sein. Die nachstehende Liste will Ihnen eine erste Orientierungshilfe geben. Sofern Sie an der Produktion von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen oder deren Vertrieb, Einkauf, Versand oder Rechnungsstellung beteiligt sind, die möglicherweise in eine der nachstehenden Kategorien passen oder entsprechend Kunden haben, sprechen Sie bitte unbedingt den Exportbeauftragten unseres Unternehmens, Frau/Herrn XXX an, damit dieser sich und Sie näher informieren und gegebenenfalls die weiter erforderlichen Schritte besprechen kann.

Bei den nebenstehenden Verwendungszwecken (mitgeteilt oder auf andere Weise bekannt oder erkennbar) können Verbote oder Genehmigungserfordernisse auch ohne ausdrückliche Listung vorliegen:
  • Militärische Verwendung
  • Waffen, Rüstung
  • Kernkraft
  • Energiegewinnung
  • Chemische Stoffe
  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse
 
Bei Geschäftskontakten mit den nebenstehenden Staaten oder Angehörigen/Unternehmen in Verbindung zu diesen Staaten muss mit außenwirtschaftlichen Beschränkungen gerechnet werden (Embargostaaten und/oder Krisengebiete):
  • Nord-Korea
  • Kuba
  • Syrien
  • Iran
  • Russland
 
Produktgruppen und zugehörige Dienstleistungen (Schulung, Know-how-Transfer, technische Unterstützung), die außenwirtschaftlichen Beschränkungen unterliegen können. Hierunter fallen auch Güter, die sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Zwecke verwendet werden können (Dual-Use-Güter).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge