1Die Grundsteuer-Richtlinien 1978 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Grundsteuerrechts durch die Verwaltungsbehörden sicherzustellen. 2Sie geben außerdem Anweisungen, wie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen verfahren werden soll. 3Sie gelten erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahrs 1978. 4Verwaltungsanweisungen, die mit den Grundsteuer-Richtlinien 1978 in Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

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