Sowohl im BMF, Schreiben v. 14.11.2014 als auch im BMF, Schreiben v. 28.11.2019 wird klar zum Ausdruck gebracht, dass keine Zertifizierung von DV-Systemen und -techniken durch die Finanzverwaltung erfolgt. Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit werden ebenfalls nicht erteilt – weder im Rahmen von Außenprüfungen noch als verbindliche Auskunft. Zertifikate oder Testate Dritter können für die Wahl eines Systems hilfreich sein, binden die Finanzbehörde jedoch nicht.
Maschinelle Auswertbarkeit
Die in § 147 Abs. 2 Nr. 2 AO geforderte maschinelle Auswertbarkeit wurde durch das BMF, Schreiben v. 28.11.2019 konkretisiert.
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