Rz. 37

Die Verständlichkeit (understandability) fordert eine klare, präzise Systematisierung und Darstellung von Informationen (RK.2.34). Dies bedeutet nicht, dass komplexe Sachverhalte ausgeschlossen sind (RK.2.35). Vielmehr sind die Informationen so aufzubereiten, dass sie für einen sachverständigen Adressaten verstehbar sind (RK.2.36).

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