Rz. 16

Als konzeptionelle Grundlage der gesamten Rechnungslegung nach IFRS dient das Rahmenkonzept (Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements), da die einzelnen Standards nicht alle Rechnungslegungsfragen abschließend beantworten können. Der Zweck des Rahmenskonzepts wird in CF.SP1.1 definiert. Das Rahmenkonzept soll dem IASB als Basis und Unterstützung für die Entwicklung konsistenter Rechnungslegungsstandards dienen. Zusätzlich unterstützt es Anwender bei der Ausübung von Wahlrechten oder der deduktiven Ableitung von Bilanzierungsfragen, die nicht explizit in den Einzelstandards geregelt sind. Darüber hinaus dient das Rahmenkonzept als Interpretations- und Verständnishilfe. Das Rahmenkonzept gehört nicht zu den Standards, hat gegenüber den Standards eine untergeordnete Bedeutung und somit nicht die verbindliche Wirkung eines Standards (RK.SP1.2). Dennoch verweisen einige Standards unmittelbar auf das Rahmenkonzept. Wesentliche Inhalte des Rahmenkonzepts sind in IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) geregelt und über diesen Standard verbindlich anzuwenden.[1]

 

Rz. 17

Das Rahmenkonzept hält die Ziele, die qualitativen Charakteristika sowie die Definition, den Ansatz und die Bewertung von Jahresabschlussposten fest und befasst sich zusätzlich mit dem Konzept der Kapitalerhaltung. Abb. 1 zeigt die 4 Regelungsbereiche des Rahmenkonzepts im Überblick.

Abb. 1: Aufbau des Rahmenkonzepts nach IFRS[2]

 

Rz. 18

Bereits im Oktober 2004 haben IASB und FASB vereinbart, das seit 1989 unveränderte Rahmenkonzept zu überarbeiten und zu vereinheitlichen. Das Conceptual-Framework-Projekt wurde in verschiedene Phasen (A-H) unterteilt und es wurden schrittweise die entsprechenden Abschnitte im bestehenden Rahmenkonzept ersetzen. Im März 2018 erfolgte die Verabschiedung des komplett überarbeiteten neuen Frameworks, welches als Framework 2018 bezeichnet seit dem Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung kommt und auch bereits in den von der EU übernommenen Standards eingearbeitet ist.[3]

Anders als die Standards und Interpretationen hat sich die EU-Kommission 2003 entschlossen, das Rahmenkonzept und auch seine späteren Änderungen nicht formell in den Anerkennungsprozess aufzunehmen.[4] Daher erfolgte auch keine offizielle Veröffentlichung in allen Amtssprachen der EU im Amtsblatt. Allerdings erfolgt die Anpassung der IAS-Verordnung zur Anwendung der internationalen Rechnungslegung in der EU an das neue Framework, d. h. alle Verweise in den Standards und Interpretationen werden an das neue Framework angepasst. Derzeit ist dieser Prozess im Anerkennungsverfahren der EU.

[1] Vgl. Theile, BBK 2018 Nr. 12, S. 589 f.
[2] Entnommen aus Wulf/Müller, Bilanztraining, 15. Aufl. 2016, S. 428.
[3] VO (EU) 2019/2075 v. 29.11.2019, Abl. EU L316/10.
[4] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023, § 1 Rz. 557.

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