FinMin Baden-Württemberg, 15.03.2000, 3 - S 4500/1

Der BFH hat mit Urteil vom 28.7.1999, II R 25/98 entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 1.8.1990, II R 6/88, BStBl 1990 II S. 1034; BFH-Beschluss vom 19.12.1986, II B 163/86, BFH/NV 1988 S. 463) entschieden, dass alle in einem förmlichen Umlegungsverfahren nach dem BauGB durch Ausspruch einer Behörde erfolgenden Eigentumsänderungen an Grundstücken von der GrESt befreit sind, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist. Die Steuerbefreiung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG erstreckt sich damit auch auf Grundstückszuteilungen, für die der neue Eigentümer eine Geldleistung zu erbringen hat, da er keinen oder keinen wertgleichen Grundstücksverlust im Umlegungsgebiet erlitten hat (Mehrzuteilungen). Dieser geänderten Rspr. soll gefolgt werden. An der im Erlass FinMin Baden-Württemberg vom 15.12.1992, S 4500/1 (Anm. d. Red.: entspricht FinMin Nordrhein-Westfalen vom 15.12.1992, S 4500 – 17 – V A Z) vertretenen abweichenden Rechtsauffassung wird nicht mehr festgehalten; der Erlass vom 15.12.1992 wird daher aufgehoben.

Dieser Erlass ist im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ergangen.

 

Normenkette

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

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