Wahl des chinesischen Partners wichtig

Ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) ist die älteste Form der ausländischen Direktinvestitionen in China. Interne Konflikte und enttäuschte Erwartungen haben dazu geführt, dass deutsche Investoren zunehmend Abstand von dieser Investitionsform nehmen. Der Auswahl des richtigen chinesischen Partners kommt in der Tat eine sehr hohe Bedeutung zu, weshalb die gesellschaftsrechtliche Struktur des Partners gründlich geprüft und seine Verpflichtungen und Rechte im Joint Venture genau festgelegt werden müssen. Beispiele dafür sind

  • die Benennung von Positionen im Unternehmen (GM, Finanzleiter, Produktionsleiter etc.),
  • Gerichtsort,
  • anwendbares Recht,
  • Exit-Klauseln sowie
  • Vertraulichkeits- und Wettbewerbsklauseln.

Der ausländische Investor muss i. d. R. 25 % des Stammkapitals beisteuern, die chinesische Partei darf nicht weniger als 5 % halten.

Hohe Eigen­kapital­anforderungen

Die Finanzierung von Gesellschaften in der VR China wurde in letzter Zeit erleichtert, noch immer bestehen jedoch recht hohe Eigenkapitalanforderungen. Außerdem sind Vorgaben für das Verhältnis von registriertem Kapital und Gesamtinvestitionsbetrag zu beachten. Wichtig ist, dass sich in China die Fremdfinanzierung aus investitionsrechtlicher Sicht innerhalb der Equity-Investment-Ratio (Verhältnis von registriertem Kapital zum Gesamtinvestment) bewegen muss.

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