Begriff

Es gibt 2 Möglichkeiten, eine GmbH zu gründen. Das sind:

  • Die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR unter Verwendung des offiziellen Musterprotokolls oder
  • die Gründung einer GmbH mit individueller Satzung (Gesellschaftsvertrag), die speziell auf die Interessenlage des/der Gesellschafter(s) ausgerichtet ist, und einem frei zu vereinbarenden Stammkapital von mindestens 25.000 EUR.

Daneben gibt es als dritte Möglichkeit die Gründung einer sog. haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt auch Mini-GmbH genannt). Dabei handelt es sich um eine kleine "GmbH" mit einem Stammkapital von 1 EUR.

Die GmbH oder UG kann bis zur rechtsverbindlichen Eintragung in das Handelsregister mehrere Gründungsphasen durchlaufen und zwar das Stadium der Vorgründungsgesellschaft, das Stadium der Vorgesellschaft (GmbH in Gründung oder UG in Gründung) und schließlich am Ende den Zustand der eingetragenen GmbH bzw. eingetragenen UG.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 3 GmbHG, § 8 GmbHG und § 181 BGB. Die UG ist ebenfalls im GmbHG geregelt (§ 5a GmbHG).

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