Praxis-Beispiel

Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen

  • Firma

    Name + Zusatz "GmbH"

  • Vertretungsregelung
  • Sitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR)
  • Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat
  • Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage)
  • Mehrheitserfordernisse/Organisation der Gesellschafterversammlung
  • zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  • Zustimmung bei Anteilsübertragungen, Vorkaufsrechte
  • Regelungen beim Ausscheiden/Kündigung/Einziehung/Abfindung und ihre Berechnung
  • Ggf. Befristung der Gesellschaft Befreiung von § 181 BGB (bei Einmann-GmbH zwingend!)
  • Nebenleistungspflichten der Gesellschafter (z. B. Leistungen an die GmbH über die Einlage hinaus, v. a. Dienstleistungen, Unterlassungen, Sachwerte)
  • Wettbewerbsverbote

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