FinMin Baden-Württemberg, 14.1.2010, 3 - S 451.4/25
In dem mit Bezugserlass (Erlass vom 7.11.2008, 3 – S 451.4/25) mitgeteilten Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 7.10.2009, II R 58/08 entschieden, dass trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesellschafters die Vergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG nicht nach § 5 Abs. 3 GrEStG entfällt, wenn aufgrund einer Anteilsschenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.
Der diesem Urteil entgegenstehende Bezugserlass wird deshalb hiermit aufgehoben.
Normenkette
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