Digitale Belege müssen während ihrer Aufbewahrungsdauer jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.[1]

Unter maschinelle Auswertbarkeit fallen:[2]

 
  • Mathematisch-technische Auswertungen
  • Sortieren nach bestimmten Datenfeldern
  • Filtern (z. B. nach Betrag, Textinhalt, Datum)
  • Erstellen von Pivottabellen
  • Aufaddieren von Daten
  • Berechnen von Mindest-, Maximal- oder Mittelwert
  • Anfügen neuer Rechenfelder
  • Auslesen von

    • Kassendaten
    • Reisekostenabrechnungen
    • Überstundennachweisen
  • Volltextsuche
z. B. Suche nach "digital"
  • Nachverfolgen von Verknüpfungen und Verlinkungen

Schnittstellen zwischen Systemen, z. B.:

  • Fakturierung → Finanzbuchhaltung
  • Warenwirtschaft → Bewertung
  • Garantieleistung → Rückstellung

Tab. 4: Vorgänge, die unter maschinelle Auswertbarkeit fallen

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