Digitale Belege müssen während ihrer Aufbewahrungsdauer jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.[1]
Unter maschinelle Auswertbarkeit fallen:[2]
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z. B. Suche nach "digital" |
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Schnittstellen zwischen Systemen, z. B.:
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Tab. 4: Vorgänge, die unter maschinelle Auswertbarkeit fallen
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