Die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dies sind insbesondere:

  • das Fest- bzw. Grundgehalt,
  • ein Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt) bzw. Urlaubsgeld,
  • variable Bestandteile, wie z. B. Tantiemen,
  • eine Altersversorgung (Pensionszusage),
  • Sachbezüge, z. B. die private Pkw-Nutzung.

Die Finanzverwaltung[1] prüft die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers in einem 3-stufigen Verfahren.

In der 1. Stufe erfolgt eine Überprüfung der einzelnen Vereinbarungen danach, ob diese bereits dem Grunde nach durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und deshalb eine vGA darstellen. Dies ist z. B. der Fall bei einer Pensionszusage ohne Wartezeit, bei Überstundenvergütungen, bei einer Nur-Tantieme oder bei nicht beachteten formellen Voraussetzungen.

In der 2. Stufe werden die einzelnen Vergütungsbestandteile jeweils der Höhe nach geprüft, wobei eine Angemessenheitsprüfung für die Einzelkomponenten der Vergütung vorgenommen wird.

In der 3. Stufe erfolgt schließlich die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtausstattung als Summe der zuvor anerkannten Einzelbestandteile.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge