Alle Geschäftsführer müssen die Kapitalherabsetzung zum Handelsregister anmelden. Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen die Geschäftsführer der Anmeldung beifügen:

  • das notarielle Protokoll des Kapitalherabsetzungsbeschlusses
  • den vollständigen Wortlaut des geänderten Gesellschaftsvertrags und
  • Belegblätter über die dreimalige Veröffentlichung.

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