9.1 Sperrfrist für die Anmeldung zum Handelsregister

Die Anmeldung zum Handelsregister darf erst ein Jahr nach der letzten Veröffentlichung erfolgen. Erfolgt die Anmeldung vor Ablauf des Sperrjahrs, weist sie das Registergericht zurück.

9.2 Anmeldung: Diese Unterlagen brauchen Sie dazu

Alle Geschäftsführer müssen die Kapitalherabsetzung zum Handelsregister anmelden. Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen die Geschäftsführer der Anmeldung beifügen:

  • das notarielle Protokoll des Kapitalherabsetzungsbeschlusses
  • den vollständigen Wortlaut des geänderten Gesellschaftsvertrags und
  • Belegblätter über die dreimalige Veröffentlichung.

9.3 Versicherung der Geschäftsführer

Mit der Anmeldung müssen alle Geschäftsführer versichern, dass diejenigen Gläubiger, die sich bei der GmbH gemeldet haben, befriedigt wurden oder ihnen Sicherheit geleistet wurde.

Diese Versicherung müssen die Geschäftsführer auch dann abgeben, wenn sich keine Gläubiger bei der GmbH gemeldet haben.

Ein widersprechender, aber nicht befriedigter oder besicherter Gläubiger kann die Eintragung der Kapitalherabsetzung durch eine einstweilige Verfügung verhindern. Der Registerrichter kann das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Prozessgerichts abwarten.

Findet der Registerrichter keinerlei Beanstandungen, wird die Kapitalherabsetzung ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.

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