Haben Gläubiger am letzten Tag der Bekanntmachung der Kapitalherabsetzung begründete Forderungen gegen die GmbH, können sie sich bei der GmbH melden und der Kapitalherabsetzung widersprechen. Dabei brauchen sie nicht ausdrücklich das Wort "Widerspruch" zu verwenden. Es reicht aus, dass die Geschäftsführer das Verhalten des betreffenden Gläubigers als Widerspruch deuten können.

 
Praxis-Tipp

Keine Gläubigermeldung bedeutet Zustimmung

Wenn sich ein Gläubiger auf die Aufforderung hin, sich zu melden, nicht meldet, stimmt er damit der Kapitalherabsetzung zu.

Die Gläubiger können der Kapitalherabsetzung so lange widersprechen, bis die Geschäftsführer die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister angemeldet haben.

Die GmbH muss den Widerspruch ausräumen, das heißt, entweder die Forderung erfüllen oder Sicherheit leisten. Andernfalls könnte die Kapitalherabsetzung nicht durchgeführt werden.

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