Deshalb müssen die Geschäftsführer den Beschluss bekannt machen und mit der Aufforderung an die Gläubiger verbinden, sich bei der GmbH zu melden. Die Geschäftsführer müssen sowohl den Kapitalherabsetzungsbeschluss in 3 verschiedenen, aber aufeinanderfolgenden Tagen in den Gesellschaftsblättern bekannt machen. Dies ist in aller Regel der Bundesanzeiger.

 
Praxis-Tipp

Angabe des Herabsetzungsbetrags muss sein

Die Geschäftsführer brauchen nur den Betrag der Kapitalherabsetzung anzugeben. Den Zweck der Kapitalherabsetzung brauchen sie den Gläubigern nur auf Anfrage mitzuteilen. Auch brauchen sie keinen Hinweis auf die Folgen einer unterbliebenen Meldung zu geben. Eine derartige Bekanntmachung mit Gläubigeraufforderung kann zum Beispiel folgenden Wortlaut haben:

"Die Gesellschafter der X-GmbH mit Sitz in A-Stadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts in A-Stadt unter HRB ……… haben eine Herabsetzung des Stammkapitals der Gesellschaft von X EUR um Y EUR auf Z EUR beschlossen. Hiermit werden die Gesellschaftsgläubiger aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden."

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