Wenn der durch die Kapitalherabsetzung frei werdende Betrag in eine Kapitalrücklage eingestellt werden soll, ergibt sich bei der GmbH keine Vermögensminderung. Das Eigenkapital – dieses darf nicht verwechselt werden mit dem Stammkapital – bleibt unverändert.
Die Rücklage kann zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, aber auch zugunsten des Bilanzgewinns aufgelöst und für eine Ausschüttung verwendet werden.
Keine Kapitalbindung
Der Herabsetzungsbetrag fällt nicht unter die Kapitalbindung des § 30 GmbH-Gesetzes. Nach dieser Vorschrift darf das zur Erhaltung des Stammkapitals der GmbH erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden.
Einstellung in die Kapitalrücklage
Die Gesellschafterversammlung der X-GmbH beschließt eine Kapitalherabsetzung von 100.000 EUR auf 50.000 EUR. Der Herabsetzungsbetrag soll in eine Kapitalrücklage eingestellt werden.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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0800/2900 | Gezeichnetes Kapital | 50.000 | 0840/2920 | Kapitalrücklage | 50.000 |
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