Eine GmbH wird durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gegründet. Anschließend erfolgt die Anmeldung zur Eintragung beim Handelsregister. Mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Bei der Gründung und Anmeldung der GmbH sind Formalien zu beachten. Sowohl die Gesellschafter als auch die Geschäftsführer müssen sich zudem vergegenwärtigen, dass in der Gründungsphase zusätzliche Haftungsrisiken bestehen. Sollen die Haftungsrisiken in der Gründung ausgeschlossen werden, sollte eine Geschäftsaufnahme erst nach Handelsregistereintragung erfolgen.

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