Bei der Wahl der Firma der GmbH sind die handelsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört, dass die Firma kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig ist und keine täuschenden Zusätze enthält. Bevor eine Firma festgelegt wird, sollten sich die Gesellschafter vorab vergewissern, ob der von ihnen gewünschte Name bereits anderweitig von Unternehmen als Firmenname verwendet wird, oder ob es Markenschutz für diese Bezeichnung gibt.

 

Markenrechtsrecherche durchführen

Ein Versicherungsvermittler möchte eine Versicherungsmakler GmbH unter der Firma Sicuro Versicherungsmakler GmbH gründen. Bevor er einen Gesellschaftsvertrag mit diesem Namen beurkunden und Briefbögen anfertigen lässt sowie eine Werbeaktion startet, was sehr kostenintensiv sein kann, sollte er sich zunächst durch eine Markenrechtsrecherche vergewissern, ob der Name frei ist. Ferner sollte er vorab bei der IHK nachfragen, ob diese ihrerseits Bedenken gegen die Firmierung hat. Es gibt spezielle Unternehmen, die Markenrechtsrecherchen durchführen. Auch besteht die Möglichkeit, sich direkt an das Patentamt zu wenden, das das Markenregister führt (siehe www.dpma.de).

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