Bei der Formulierung der Gewinntantieme ist darauf zu achten, dass beim Gesellschafter-Geschäftsführer die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung durch die Begrenzung der Höhe der Tantieme auf ein angemessenes Maß ausgeräumt wird. Unter anderem sollte die Tantieme ein Drittel der vereinbarten Grundvergütung nicht übersteigen, sie muss im Voraus prozentual festgelegt sein, insgesamt dürfen an alle Geschäftsführer zusammen nicht mehr als 50 % des Gewinns als Tantieme ausgeschüttet werden.[9]
Auslegungsschwierigkeiten vermeiden
Bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Tantieme ist besondere Sorgfalt zu verwenden, hier sollte es möglichst keine Auslegungsschwierigkeiten geben, auch bietet es sich an, periodenfremde Gewinne und Verluste zu eliminieren.
Muster
(noch § 7) Gewinntantieme
(2) | Zuzüglich zur Grundvergütung erhält der Geschäftsführer folgende Gewinntantieme: Eine variable Tantieme in Höhe von x % des Jahresgewinnes der Gesellschaft, welche nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt und anschließend in 12 gleichmäßigen Beträgen mit der monatlichen Vergütung ausbezahlt wird. Maximal beträgt die Tantieme 1/3 der vereinbarten Grundvergütung. Ausgangsgrundlage für die Berechnung der Gewinntantieme ist der festgestellte körperschaftssteuerpflichtige Gewinn der Gesellschaft (= Bemessungsgrundlage). Ergibt der spätere Steuerbescheid der Gesellschaft einen abweichenden Gewinn, so ist dieser für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgeblich, spätere Änderungen des Steuerbescheids, z. B. im Anschluss an Außenprüfungen, lassen die Bemessungsgrundlage hingegen unverändert. |
(3) | Dieser Betrag (Bemessungsgrundlage) erhöht sich um:
Die Bemessungsgrundlage verringert sich um:
|
(4) | Hat das Dienstverhältnis im betreffenden Geschäftsjahr nicht während des gesamten Geschäftsjahres, sondern nur teilweise bestanden, verringert sich die Tantieme im entsprechenden prozentualen Verhältnis, wobei angefangene Monate mitzuzählen sind. Im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses wird die Gewinntantieme einen Monat nach der Feststellung des Jahresgewinns, frühestens jedoch mit dem Ausscheiden des Geschäftsführers, in voller Höhe fällig. Bei Verhinderung des Geschäftsführers entfällt der Anspruch auf die Tantieme ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf Fortzahlung der Grundvergütung endet. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen