Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft unterliegen bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages engen gesetzlichen Vorgaben. Die Gesellschafter einer KG haben hier mehr Freiheiten. Dieser Vorteil wirkt sich insbesondere bei Satzungsbestimmungen über die Kapitalbeschaffung aus. Denn für die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft gelten nicht die, nur auf Kapitalgesellschaften anwendbaren Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung. So kann sich eine GmbH & Co. KG durch weitere Kommanditisten, die als Investoren fungieren, weiter finanzieren. Auch unterliegt die Einlage der Kommanditisten keiner gesetzlichen Mindestvorgabe. Sacheinlagen können im KG-Verhältnis freier gestaltet werden als bei einer Kapitalgesellschaft.

 
Achtung

Kreditwürdigkeit

Allerdings kann es für eine GmbH & Co. KG schwieriger sein, einen Kredit zu bekommen, also Fremdkapital aufzunehmen. Grund ist die Haftungsbeschränkung des Komplementärs.

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