Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags (in notarieller Form) entsteht die Vor-GmbH. Sie ist die notwendige Durchgangsstation auf dem Weg zur GmbH als juristische Person. Sie ist nicht wie die Vorgründungsgesellschaft als GbR einzuordnen, sondern sie ist ein Personenzusammenschluss eigener Art. In dieser Phase kommen weitestgehend schon die GmbH-Vorschriften zur Anwendung.

Die Vor-GmbH ist bereits voll handlungsfähig. Sie kann am Rechtsverkehr teilnehmen,

  • Prozesse führen,
  • Grundstücke erwerben
  • und Verträge abschließen.

Hierbei vertritt der (künftige) Geschäftsführer die Vor-GmbH. Der oder die Geschäftsführer werden mit Abschluss der Satzung (in notarieller Form) bestellt. Steuerlich ist die Vor-GmbH der späteren GmbH gleichgestellt.

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