Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG –

>BMF vom 10.11.2005 - BStBl I S. 1038

(Anhang 3 II)

Organschaftliche Verluste

Verluste einer Organgesellschaft, die während der Dauer einer Organschaft entstanden sind, können auch nach Beendigung der Organschaft nur vom maßgebenden Gewerbeertrag des Organträgers abgezogen werden (>BFH vom 27.6.1990 - BStBl II S. 916).

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