Wie alle statischen Investitionsrechnungsverfahren zeichnet sich die Gewinnvergleichsrechnung durch eine einfache Datenbeschaffung und Rechnung aus. Aus diesem Grund hat die Gewinnvergleichsrechnung in der Praxis auch ihren festen Platz.

Die Gewinnvergleichsrechnung bezieht neben den Kosten auch die Erlöse in die Beurteilung mit ein. Mit Hilfe des Gewinns als Beurteilungsgröße lässt sich im Gegensatz zur Kostenvergleichsrechnung ein einzelnes Investitionsprojekt auf seine Vorteilhaftigkeit hin überprüfen. Die Kostenvergleichsrechnung ermöglicht lediglich die Aufstellung einer Rangordnung von Investitionsalternativen.

Problematisch an der Gewinnvergleichsrechnung ist, dass die Gefahr besteht, Investitionsalternativen miteinander zu vergleichen, die nur unechte Alternativen darstellen. So werden die Investitionsalternativen in der Regel eine unterschiedliche Nutzungsdauer und einen unterschiedlichen Kapitaleinsatz aufweisen. Eine Aussage über Ergänzungs- oder Anschlussinvestitionen macht die Kostenvergleichsrechnung nicht. Aus diesem Grund kann es zu Fehlentscheidungen bezüglich der Vorteilhaftigkeit von Investitionsprojekten kommen.

Wie alle statischen Investitionsrechnungsverfahren findet auch bei der Gewinnvergleichsrechnung der Zeitfaktor keine Berücksichtigung, d.h., zeitliche Unterschiede im Auftreten von Ein- und Auszahlungen fließen in die Berechnung nicht mit ein[1].

Die Gewinnvergleichsrechnung eignet sich insbesondere für eine Beurteilung von Investitionsvorhaben mit starken Auswirkungen auf die Erlössituation, somit also insbesondere für Neu- und Erweiterungsinvestitionen[2].

[1] Vgl. Bieg/Kußmaul, 2000, S. 70.
[2] Vgl. Perridon/Steiner, 2003, S. 51.

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