Bevor Sie über eine Gewinnausschüttung nachdenken, sollten Sie die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen bedenken. Durch eine Ausschüttung wird der GmbH Liquidität entzogen. Dies ist in verschiedenen Situationen von Bedeutung:

  • Gläubiger: Wenn es darum geht, ohne Vorkasse oder Sicherheiten Leistungen gegenüber der GmbH zu erbringen, werden sich die Gläubiger auch für Gewinnausschüttungen in der GmbH interessieren. Niemand möchte für eine Gesellschaft in Vorleistung gehen, die regelmäßig von ihren Gesellschaftern leergeräumt wird und nicht liquide ist.
  • Bank: Wenn Sie Fremdkapital aufnehmen möchten, sollten Sie dies bei der Frage, ob eine Rücklage bzw. ein aktuell erwirtschafteter Gewinn ausgeschüttet werden soll, berücksichtigen. Denn auch die Höhe der Gewinnrücklage hat Einfluss auf die Vergabe und die Konditionen eines Kredites, etwa die Höhe der dafür zu zahlenden Kreditzinsen.
  • GmbH-Finanzen: Zu berücksichtigen ist aber auch, dass eine Gewinnrücklage in späteren Jahren nicht ohne Weiteres ausgeschüttet werden kann, falls die GmbH in den Folgejahren Verluste erwirtschaftet. Das bedeutet: Werden Gewinne in die Gewinnrücklage eingestellt, muss der Gesellschafter einkalkulieren, dass in späteren Jahren eine Ausschüttung nicht mehr zulässig ist, falls die GmbH in den Folgejahren Verluste erwirtschaftet.

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