Rz. 9

Die IFRS-Gesamtergebnisrechnung wird üblicherweise in der Staffelform aufgestellt.[1] Die Staffelform wird auch durch Beispiel-Gesamtergebnis- bzw. Beispiel-GuV-Rechnungen im Anhang nach IAS 1 bestätigt.[2] Ob neben der Staffelform auch eine Kontodarstellung zulässig ist, lässt IAS 1 offen.[3]

Im Falle der Umsetzung der im ED/2019/7 enthaltenen Vorschläge wird jedoch ausschließlich die Staffelform[4] anwendbar sein.

[1] Vgl. Epstein/Mirza, IAS 2003, Interpretation and Application of International Accounting Standards, 2003, S. 101 f.
[2] Ähnlich Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2021, S. 581.
[3] Vgl. Theile, in Heuser/Theile, IFRS-Handbuch, Einzel- und Konzernabschluss, 6. Aufl. 2019, Rz. 44.20.
[4] Vgl. zur geplanten GuV-Gliederung Rz. 156.

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