Für Details s. Ermittlung der Gewerbesteuer

Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG)

 
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
. /. Kürzungen (§ 9 GewStG)
= maßgebender Gewerbeertrag (§ 10 GewStG)
. /. Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)
= Gewerbeertrag abgerundet auf volle 100 EUR (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG)
. /. ggf. Freibetrag von 24.500 EUR für Personenunternehmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
= verbleibender Betrag
* Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG)
= Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag
* Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG)
= Gewerbesteuerschuld

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