Begriff

Gewährleistung und Garantie werden im täglichen Leben oftmals miteinander verwechselt. Rechtlich gesehen handelt es sich um 2 unterschiedliche Ansprüche.

Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert. Hierbei muss die Ware/Sache im Zeitpunkt der Übergabe intakt sein.[1] Gewährleistungsansprüche bestehen z. B. beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder Reisevertrag.

Garantie ist immer eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/Händlers. Garantiert wird die Funktionalität des Produkts innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Zu welchem Zeitpunkt der Schaden innerhalb des zugesagten Zeitraums entsteht, ist für den Anspruch unbeachtlich.

 

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge