Das Steuerrecht schließt sich dieser großzügigen Handhabung nicht an. In der Steuerbilanz dürfen nur Einzelkosten und die notwendigen und angemessenen Gemeinkosten in eine Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtung eingebracht werden.[1]

Steuerrechtlich sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Im Gegensatz zum Handelsrecht dürfen hier künftige Preis- und Kostensteigerungen nicht berücksichtigt werden.[2]

 
Achtung

Obergrenze bilden die Werte der Handelsbilanz

Ist der ausgewiesene Wert in der Handelsbilanz zulässigerweise niedriger als der steuerliche Wert, so bildet der handelsbilanzielle Wert nunmehr die steuerliche Wertobergrenze. Insbesondere bei Rückstellungen, die steuerlich nicht abzuzinsen sind, ist dies von Bedeutung.[3]

 
Praxis-Beispiel

Nicht alle Gemeinkosten erhöhen die Rückstellung

Ein Kunde macht aus einem Auftrag von 500.000 EUR Gewährleistungsansprüche geltend. Die Einzelkosten belaufen sich auf 7.000 EUR zzgl. Gemeinkosten in Höhe von 600 EUR, wovon aber nur 350 EUR angemessen und notwendig sind.

Für die Gewährleistungsansprüche des Kunden ist zwingend eine Rückstellung zu bilden. Die Handels- und Steuerbilanz weisen hierbei jedoch unterschiedliche Werte aus.

In der Handelsbilanz müssen sowohl die Einzelkosten als auch die Gemeinkosten von 600 EUR in eine Rückstellung eingebracht werden.

 
Kosten Handelsrecht Steuerrecht
Einzelkosten 7.000 EUR 7.000 EUR
Gemeinkosten 600 EUR  
angemessene Gemeinkosten   350 EUR
Rückstellung 7.600 EUR 7.350 EUR

In der Steuerbilanz dürfen neben den Einzelkosten nur die notwendigen und angemessenen Gemeinkosten von 350 EUR zurückgestellt werden.

Buchungssatz: Gewährleistungsverpflichtung in der Handelsbilanz

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4790 Aufwand für Gewährleistung 7.600 0974 Rückstellung für Gewährleistung 7.600
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6790 Aufwand für Gewährleistung 7.600 3090 Rückstellung für Gewährleistung 7.600

Buchungssatz: Gewährleistungsverpflichtung in der Steuerbilanz

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4790 Aufwand für Gewährleistung 7.350 0974 Rückstellung für Gewährleistung 7.350
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4790 Aufwand für Gewährleistung 7.350 3090 Rückstellung für Gewährleistung 7.350
 
Wichtig

Niedrigerer Handelsbilanzwert

Ist der Handelsbilanzwert niedriger, bildet dieser die steuerliche Wertobergrenze. Wäre im obigen Beispiel der handelsbilanzielle Wert lediglich 7.200 EUR, müsste dieser Betrag in die Steuerbilanz übernommen werden.

[3] OFD Rheinland, Verfügung v. 13.7.2012, S 2133 – 2011/0003 – St 141; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 7.12.2016, 1 K 1912/14, EFG 2017 S. 693; BFH, Urteil v. 20.11.2019, XI R 46/17, BStBl 2020 II S. 195.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge