Schließen sich mehrere Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäftsbetriebes in einer GmbH zusammen, müssen die unterschiedlichen Interessen abgestimmt werden. Damit wird vermieden, dass es später zu Spannungen, Konflikten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

 
Praxis-Tipp

Unterschiedliche Interessen klären

Es bringt erfahrungsgemäß nichts, wenn unterschiedliche Interessen nicht angesprochen werden. Das wird spätestens beim ersten Konflikt bestraft. Zunächst sollte man sich also einen Überblick über die Prioritäten jedes einzelnen Gesellschafters verschaffen. Meinungsunterschiede zu einzelnen Vertragspunkten sollten offen angesprochen werden. Meinungsverschiedenheiten kann Klauseln zur Gewinnausschüttung betreffen. Soll der Gewinn ausgeschüttet oder vorgetragen werden? Bei welchen Maßnahmen sollen die Geschäftsführer die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholen? Sollen neue Gesellschafter nur einstimmig oder mit (qualifizierter) Mehrheit aufgenommen werden? Soll jeder Gesellschafter auch eine Gesellschafterversammlung einberufen dürfen? Sollen Gesellschafter ab einer bestimmten Höhe der Beteiligung auch Geschäftsführer werden dürfen? Sollen Anteile auf die Erben übergehen? Soll die Abfindung eher höher oder zur Erhaltung des Unternehmens so gering wie möglich ausfallen? Soll die Abfindung sofort oder in möglichst lang gestreckten Raten ausbezahlt werden?

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