In die Angemessenheitsprüfung fließen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers ein, soweit ihnen die Anerkennung nicht aus anderen Gründen, z. B. wegen Verstößen gegen die formalen Anforderungen, zu versagen ist. Die Prüfung erstreckt sich somit auf das Festgehalt, die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sowie die Zusatzleistungen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass

  • bei Pensionszusagen nur eine fiktive Jahresnettoprämie, nicht aber die Zuführung zur Pensionsrückstellung in die Beurteilung eingeht,
  • Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen nicht in die Beurteilung einfließen,
  • echter Auslagenersatz, z. B. die Erstattung von Reisekosten, nicht zu den Gesamtbezügen rechnet,
  • Sondervergütungen für zusätzliche, nicht nach dem Anstellungsvertrag zu erbringende Leistungen einer eigenständigen Beurteilung unterliegen.

Die Angemessenheitsprüfung darf laut Finanzverwaltung[1] nicht aus Vereinfachungsgründen unterbleiben. Da die Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass "Unter- und Obergrenzen … keine Anwendung" finden, bedeutet dies gleichsam, dass

  • Nichtaufgriffsgrenzen keine Bedeutung mehr haben,
  • Geschäftsführerbezüge bei jeder Betriebsprüfung auf dem Prüfstand stehen.

Eine geringfügige Überschreitung der Angemessenheitsgrenze führt noch nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Allerdings liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung auf jeden Fall dann vor, wenn die Angemessenheitsgrenze um mehr als 20 % überschritten wird. Dazu stellt die Finanzverwaltung klar, dass es sich insoweit nicht um eine Freigrenze handelt. Folglich kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch bei einer weniger als 20 %igen Überschreitung vorliegen.

 
Achtung

Keine Bindung des Finanzamts

Auch wenn das Finanzamt die Struktur und Höhe der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer Betriebsprüfung beanstandet, letztlich aber akzeptiert hat, kann es für spätere Veranlagungszeiträume eine Angemessenheitsprüfung anhand eines Fremdvergleichs vornehmen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine verbindliche Zusage vorliegt.[2]

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