Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat seinen im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Beitrag zu leisten. Insbesondere bei der Grundform der Personengesellschaft – der GbR – ist dieser vereinbarte Beitrag häufig in Form von zu leistenden Diensten zu erbringen (§ 709 Abs. 1 BGB). Dies ist Ausfluss der an der Person des Gesellschafters orientierten Struktur dieser Gesellschaften. Die personelle Prägung zeichnet sich meist durch die persönliche Mitarbeit aus, durch welche der Zweck, das Ziel der Personengesellschaft erreicht werden soll. Der Beitrag eines Gesellschafters kann aber auch als Einzahlung von Kapital erfolgen. Zudem ist die Überlassung von Wirtschaftsgütern oder Rechten durch den Gesellschafter öfter anzutreffen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge