Die Steuerlast eines Gesellschafters einer Personengesellschaft richtet sich primär nach dessen individuellen persönlichen Verhältnissen, also insbesondere der Höhe der Einkünfte aus dem Betrieb wie auch aus anderen Einkunftsquellen. Ferner sind dessen Familienstand und weitere persönliche Verhältnisse sowie außersteuerliche Faktoren, wie z. B. eine Sozialversicherungspflicht, einzubeziehen.

Diese Daten können nur anhand der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall auf Basis eines genauen Belastungsvergleichs ermittelt werden. Hierbei werden sich unterschiedliche Steuertarife bzw. Steuersätze ergeben, die zwischen einer Steuerlast mit 0 % und dem jeweiligen Spitzensteuersatz mit 42 % bzw. 45 % variieren können. Letztlich wirkt sich auch noch eine eventuelle Kirchensteuerpflicht auf die Höhe der steuerlichen Gesamtbelastung aus.

Eine weitere, in der Praxis nur schwer in Belastungsmodelle einzubeziehende Regelung für Personengesellschafter ist das seit 2008 mögliche Wahlrecht zur sog. Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG). Dadurch lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen der Steuersatz für Gewinne, die nicht entnommen, sondern in der Personengesellschaft thesauriert werden, zunächst auf 28,25 % reduzieren. Allerdings wird bei einer späteren Entnahme der Gewinnanteile ein "Nachschlag" mit 25 % fällig.

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