Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine seit 1.11.2008 neu geschaffene Gesellschaftsform, auch bekannt als sog. Mini-GmbH. Sie gilt als deutsche Antwort auf den Boom der Limited. Genau genommen handelt es sich dabei nur um eine vereinfachte Variante einer GmbH. Interessant ist diese Rechtsform vor allem für Existenzgründer, die wenig Startkapital haben bzw. benötigen.

2.8.1 Vorteile

Die Gründung ist deutlich vereinfacht und beschleunigt; dazu kann ein Musterprotokoll verwendet werden. Benötigt wird dem Grunde nach nur ein minimales Startkapital mit 1 EUR.

2.8.2 Nachteile

Die Gewinnverwendung ist anfangs durch eine zu bildende gesetzliche Rücklage eingeschränkt; dies führt im Laufe der Zeit zu einem Stammkapital von 25.000 EUR. Eine Sachgründung ist nicht möglich. In der Praxis haftet der UG (haftungsbeschränkt) – ähnlich wie der Limited – in Teilen ein "schlechter Ruf" an. Dies wirkt sich besonders bei bestehendem Kreditbedarf aus.

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