Bei dieser Rechtsformgruppe dominiert das aufzubringende Kapital; die Person des Unternehmers tritt hierbei in den Hintergrund. Das zeigt sich auch an der grundsätzlich bestehenden beschränkten Haftung. Für Verbindlichkeiten hat nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen einzustehen, die Gesellschafter haben dazu lediglich die vereinbarte Kapitaleinlage zu erbringen. Geprägt wird die Kapitalgesellschaft durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Zu ihrer Vertretung wird auf besondere Organe zurückgegriffen – den Geschäftsführer bzw. den Vorstand.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),
  • die Aktiengesellschaft (AG) und
  • die Genossenschaft.

In der Praxis sind zudem einige ausländische Rechtsformen anzutreffen, insbesondere die britische Private Company Limited by Shares – kurz Ltd. Zunehmend verbreitet sind auch europäische Gesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft – die SE, oder die europäische Genossenschaft – die SCE.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge