Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. Dieser Zweck der GbR wird in einem Gesellschaftsvertrag niedergelegt.

Die GbR ist nicht nur sehr häufig im wirtschaftlichen Bereich, sondern vielfach auch in verschiedenen gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen als Organisationsform anzutreffen.

Die GbR wird auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet, da sich die gesetzlichen Grundlagen in §§ 705 ff. BGB finden. Dagegen gibt es für die Besteuerung keine speziell nur für eine GbR geltenden Vorschriften; es gelten die allgemeinen Besteuerungsregeln für Personengesellschaften.

Das Recht der GbR hat eine grundlegende "Modernisierung" erfahren, welche ab 2024 ihre Wirkung entfaltet. Die daraus resultierenden Änderungen werden jeweils dargestellt.

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