Nach dem gleichen Prinzip wie für Privatfahrten sind die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Heimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung zu ermitteln.

 
Praxis-Beispiel

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Fahrtenbuchmethode

Bei einem rechnerisch ermittelten Kilometersatz von 0,70 EUR sind für die 200 Fahrten in dem Beispiel "Entnahmewert Privatfahrten Fahrtenbuchmethode" zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einer Entfernung von 10 km als nicht abziehbare Betriebsausgaben anzusetzen:

 
Aufwand für 200 Fahrten mit je 20 km × 0,70 EUR 2.800 EUR
Abzüglich Pendlerpauschale (200 Fahrten × 10 km × 0,30 EUR) 600 EUR
Nicht abziehbare Betriebsausgaben 2.200 EUR

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