Der Mietvertrag soll das Mietobjekt und dessen Nutzung genau festlegen. Zum Mietobjekt gehören Räume nur dann, wenn sie genau beschrieben oder in einem Anhang zum Mietvertrag genau aufgeführt sind.

Außerdem sollte genau darauf geachtet werden, dass beim Vertragszweck eindeutig zum Ausdruck kommt, dass es sich um eine gewerbliche Miete handelt. Nur so kann die Anwendung der strengeren Regelungen der Wohnraummiete verhindert werden.

In der Praxis kommt es zuweilen vor, dass Vermieter von Geschäftsräumen dem Mieter einen Mietvertrag über Wohnraum vorlegen und von ihm unterzeichnen lassen. In einem derartigen Fall muss der Vermieter in Kauf nehmen, dass die schärferen Regelungen der Wohnraummiete zur Anwendung kommen.

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